Unterrichtsbedingungen

1. Unterrichtsstunden
Die zu entrichtenden monatlichen Gebühren sind Pauschalsätze, die sich aus einem Jahressatz für ca. 37 zu erteilende Unterrichtseinheiten pro Jahr ergeben. Es gilt die Ferienordnung der allgemeinbildenden Schulen des Landes Hessen. Die beweglichen Ferientage liegen in den verschiedenen Orten unterschiedlich; es gelten die beweglichen Ferientage des Gymnasiums Philippinum Weilburg.
Bei Unterrichtsausfall bis zu zwei Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr durch höhere Gewalt, Krankheit oder Fortbildung der Lehrkraft hat der Schüler keinen Anspruch auf Ersatz oder Gebührenerstattung.

2. Eintrittstermine
Jederzeit. Der Unterricht kann erst nach erfolgter schriftlicher Anmeldung beginnen.

3. Gebühren (siehe Unterrichtsgebühren)
Die jeweils vom Vorstand der Kreismusikschule Oberlahn beschlossenen Gebührensätze werden von den Erziehungsberechtigten anerkannt.

4. Ermäßigungen
Die Geschwisterermäßigung für das 2. und jedes folgende Kind beträgt € 9,00. Diese Ermäßigung betrifft auch jeden weiteren belegten Kurs. (Musikalische Früherziehung: 3. Kind frei)

5. Beitragszahlung
Aus verwaltungstechnischen Gründen können Zahlungen nur per Bankeinzug erfolgen. Die Gebühren werden am Monatsersten für den laufenden Monat fällig.

6. Mahngebühren
Mahngebühren werden in Höhe von € 5,- erhoben. Bei Zahlungsverzug über drei Monate hinaus kann die fristlose Kündigung von Seiten der Musikschule erfolgen.

7. Änderung
Veränderungen bezüglich des Instrumentalfachs (Wechsel von einem zum anderen Instrument, Wechsel von Solo, Duo, Gruppe) und der Unterrichtsdauer sind nur in Absprache mit der Schulleitung möglich.

8. Kündigung

Eine ordentliche Kündigung des Unterrichtsvertrages ist jeweils zum 31.1., 30.4., 31.7. und 31.10. möglich, bei Kursen für Kinder jeweils zum 31.1. und 31.7. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und 1 Monat vor dem jeweiligen Kündigungstermin eingegangen sein. Für Schulprojekte gelten jeweils eigene Kündigungstermine

9. Befreiung von Unterrichtsgebühren
Für besonders belastete Familien kann auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung der Gebühren gewährt werden.

Mit der Unterschrift unter den Aufnahmeantrag erkennt der Erziehungsberechtigte diese Unterrichtsbedingungen an.